Ratgeber · Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Heizungsgesetz 2026: Der umfassende Ratgeber für Eigentümer aus Hannover

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verändert, wie wir in Deutschland heizen, und das betrifft tausende Hauseigentümer in Hannover. Dieser Ratgeber fasst zusammen, welche Pflichten 2026 gelten, wann die Regeln greifen, welche Heizung zu Ihrem Gebäude passt und wie Sie maximale Förderung sichern.

Aktualisiert am Lesedauer ca. 9 Min.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Heizungsgesetz (GEG) ist seit Anfang 2024 in Kraft und schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen.
  • Kein Zwangstausch: Funktionierende Heizungen müssen nicht sofort ersetzt werden. Reparaturen bleiben erlaubt.
  • Für Hannover gilt: Die Stadt muss bis spätestens 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Erst dann greifen die vollen Vorgaben für Bestandsgebäude.
  • Förderung: Beim Heizungstausch sind bis zu 70 Prozent Zuschuss aus der BEG-Förderung möglich.
  • Empfohlene Lösung für die meisten Gebäude: eine moderne Wärmepumpe, oft in Kombination mit einer hydraulisch optimierten Flächenheizung.

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG oder im Volksmund „Heizungsgesetz", ist die zentrale rechtliche Grundlage für den Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland. Es fasst die früher getrennten Regelwerke zu Energieeinsparung, erneuerbaren Wärmequellen und Energieausweisen in einem einheitlichen Gesetz zusammen. Die für Hauseigentümer entscheidende Novelle trat am 1. Januar 2024 in Kraft und entfaltet ihre volle Wirkung schrittweise bis 2028.

Ziel des Gesetzes ist, den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Rund ein Drittel der CO₂-Emissionen in Deutschland entsteht durch Heizen, Warmwasser und Kühlung. Das GEG steuert diesen Bereich über konkrete Anforderungen an neu einzubauende Wärmeerzeuger und über die Einbindung der Kommunen in die Wärmeplanung.

Der Kern: 65 Prozent erneuerbare Energien

Das Herzstück des Heizungsgesetzes ist die sogenannte „65-Prozent-Regel". Sie besagt, dass jede neu eingebaute Heizungsanlage so ausgelegt sein muss, dass mindestens 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Reine Gas- oder Ölheizungen erfüllen diese Vorgabe nicht und dürfen im Neubau bereits seit 2024 nicht mehr installiert werden.

Für Bestandsgebäude, und damit für den Großteil der Häuser in Hannover, gelten längere Übergangsfristen und Ausnahmen. Entscheidend ist, ob in Ihrem Stadtteil bereits ein kommunaler Wärmeplan vorliegt (dazu mehr im nächsten Abschnitt).

Was ist neu gegenüber früher?

Vor der Novelle gab es keine verbindliche Mindestquote für erneuerbare Energien in neuen Heizungen. Ausgetauscht wurde in der Praxis überwiegend Alt gegen Neu innerhalb derselben Brennstoff-Kategorie, also die Gasheizung gegen eine neue Gasheizung. Diese Praxis ist nun eingeschränkt: Wer heute eine neue Heizung einbaut, muss ein System wählen, das die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt, oder eine der gesetzlich definierten Übergangslösungen nutzen.

Heizungsgesetz in Hannover: Lokale Besonderheiten

Das GEG ist Bundesrecht, seine konkrete Wirkung hängt jedoch stark von der jeweiligen Kommune ab. Hannover ist als Landeshauptstadt mit über 530.000 Einwohnern eine Großstadt im Sinne des Gesetzes, und das hat Folgen.

Kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt

Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Der Plan teilt das Stadtgebiet in Gebiete auf und legt fest, wie die Wärmeversorgung künftig aussehen soll, etwa welche Stadtteile an das Fernwärmenetz angeschlossen werden, wo Wasserstoff eine Rolle spielen könnte und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen bevorzugt werden. Für Eigentümer bedeutet das: Bis der Plan vorliegt, haben Sie Zeit für eine fundierte Entscheidung, statt sich jetzt schon festzulegen.

Erst nach Veröffentlichung des Wärmeplans greifen die vollen GEG-Vorgaben auch für Bestandsgebäude in den betroffenen Gebieten. Wer in Hannover jetzt schon umrüstet, profitiert zudem von besonders attraktiven Förderkonditionen. Dazu später mehr.

Fernwärme-Versorgung durch enercity

Hannover verfügt über eines der größten Fernwärmenetze Niedersachsens, betrieben von enercity. Für Grundstücke in den versorgten Gebieten kann der Anschluss an die Fernwärme eine komfortable und GEG-konforme Alternative zur eigenen Heizanlage sein. Ob ein Anschluss für Ihre Adresse möglich ist, klären wir bei der Erstberatung. Als enercity Profipartner pflegen wir den direkten Draht zum lokalen Energieversorger.

Typische Hannoveraner Gebäudesituationen

Die Stadtteile in unserem Einsatzgebiet bringen ganz unterschiedliche Anforderungen mit: Jugendstil- und Gründerzeit-Altbauten in Linden-Limmer und der Südstadt mit hohen Heizlasten, typische 50er- bis 70er-Jahre-Bauten in der List, Vahrenwald oder Kleefeld, und energetisch besser gedämmte Neubauten in Kirchrode-Bemerode oder Buchholz. Nicht jedes Gebäude eignet sich gleichermaßen für jede Heizungsart. Eine fundierte Bestandsaufnahme vor Ort ist der erste Schritt.

Fristen und Übergangsregelungen: Wann gilt was?

Eine der wichtigsten und am häufigsten missverstandenen Fragen: Ab wann muss ich handeln? Die Antwort unterscheidet sich je nachdem, ob Sie in einem Neubau oder einem Bestandsgebäude leben, und ob Ihre aktuelle Heizung funktioniert oder nicht.

Neubauten in Neubaugebieten

Für Neubauten, die in einem ausgewiesenen Neubaugebiet errichtet werden, gilt die 65-Prozent-Regel schon seit 1. Januar 2024. Hier darf keine reine Gas- oder Ölheizung mehr neu eingebaut werden. Planen Sie also einen Neubau, muss das Heizkonzept von Anfang an auf erneuerbare Energien ausgelegt sein.

Bestandsgebäude: Übergang bis zum kommunalen Wärmeplan

Für bestehende Gebäude in Hannover gilt: Solange kein kommunaler Wärmeplan vorliegt, dürfen Sie bei einem Heizungstausch grundsätzlich auch noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Diese muss jedoch auf 65 Prozent erneuerbare Energien umrüstbar sein und darf spätestens ab 2029 nur noch einen reduzierten fossilen Anteil verbrennen. Nach Veröffentlichung des Hannoveraner Wärmeplans, spätestens am 30. Juni 2026, greifen dann die vollen GEG-Regeln.

Der Defekt-Fall: Heizungsausfall

Fällt Ihre Heizung mitten im Winter irreparabel aus, sieht das Gesetz großzügige Übergangsregelungen vor. Sie dürfen kurzfristig eine gebrauchte Gasheizung einbauen oder eine neue Heizung mieten und haben anschließend mehrere Jahre Zeit, auf ein GEG-konformes System umzustellen. Im Alltag empfehlen wir aber: Warten Sie nicht auf den Ernstfall. Eine geplante Umstellung ist fast immer günstiger, weil Sie Fördermittel in Anspruch nehmen und den Einbau in der wärmeren Jahreszeit legen können.

Ausnahmen und Härtefallregelungen

Das GEG enthält mehrere Ausnahmetatbestände: Sind die Kosten einer GEG-konformen Heizung in Ihrem konkreten Fall unverhältnismäßig hoch, kann eine Befreiung beantragt werden. Auch wenn Sie über 80 Jahre alt sind und Ihr Gebäude selbst bewohnen, greift eine Sonderregel. Diese Fälle prüfen wir für Sie individuell bei der Erstberatung.

Welche Heizung passt zu Ihrem Haus?

Das Heizungsgesetz eröffnet mehrere konforme Wege. Welcher zu Ihrem Gebäude passt, hängt von Dämmstandard, Heizlast, vorhandenen Heizflächen (Flächenheizung oder Heizkörper) und Standort ab. Wir schauen uns jedes Gebäude einzeln an. Dennoch helfen die folgenden Grundregeln bei einer ersten Einordnung.

Wärmepumpe: die empfohlene Lösung

Für den Großteil der Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser in Hannover ist die Luft/Wasser-Wärmepumpe die wirtschaftlichste und zukunftssicherste Lösung. Sie nutzt Außenluft als Wärmequelle, benötigt keinen Tiefbau und erreicht bei moderner Auslegung Jahresarbeitszahlen von 3,5 bis über 4,5. Das bedeutet: Aus einer Kilowattstunde Strom werden rund vier Kilowattstunden Heizwärme gewonnen. Gut geeignet für energetisch bereits solide gedämmte Häuser mit Flächenheizung.

Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen erreichen noch bessere Wirkungsgrade, erfordern aber Bohrungen oder Brunnen und kommen vor allem für größere Bestandsobjekte, Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten infrage. Mehr zu unseren Heizungsleistungen.

Hybridheizung: die Brücke für den Altbau

In energetisch schwächeren Altbauten, wo eine reine Wärmepumpe an ihre Leistungsgrenze käme, ist die Hybridlösung eine hervorragende Alternative: Eine Wärmepumpe übernimmt den Grundlastbetrieb, ein Gas-Brennwertgerät springt nur bei extremer Kälte zusätzlich ein. So nutzen Sie die Vorteile der erneuerbaren Energien, ohne auf Ihrer Wohlfühltemperatur verzichten zu müssen. Wir planen Hybridanlagen maßgeschneidert und stimmen sie auf Ihre Heizlast ab.

Anschluss an Fernwärme

In vielen Hannoveraner Stadtteilen ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz möglich. Die Variante ist GEG-konform, komfortabel (keine Heizanlage im Haus) und erfordert keine Investition in Außengerät oder Warmwasserspeicher. Ob Fernwärme verfügbar ist und was der Anschluss kostet, hängt stark von der Lage ab. Wir prüfen das für Ihr Grundstück und vergleichen die Option mit einer Wärmepumpen-Installation.

Pellet- und Biomasse-Heizung

Pelletheizungen sind GEG-konform und CO₂-neutral. Sie eignen sich besonders für Gebäude mit hohem Wärmebedarf, vorhandenem Lagerraum und Vorliebe für einen klassischen Heizungsbetrieb. Einschränkungen: Pelletspreise schwanken, und der Platzbedarf für das Pelletlager ist erheblich. In dicht bebauten Stadtteilen Hannovers ist diese Option daher seltener geeignet.

Förderung 2026: bis zu 70 Prozent Zuschuss

Der Bund fördert den Heizungstausch mit dem Bundesförderungsprogramm Effiziente Gebäude (BEG) über die KfW. Die Konditionen sind aktuell besonders attraktiv, weil die Politik einen schnellen Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme erreichen will. Die einzelnen Förderbausteine lassen sich kombinieren.

BEG-Grundförderung: 30 Prozent

Jeder Eigentümer, der eine förderfähige Heizung einbaut (dazu zählen alle oben beschriebenen GEG-konformen Varianten), erhält 30 Prozent der Investitionskosten als Zuschuss. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus und entsprechend höhere Beträge für Mehrfamilienhäuser gedeckelt.

Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 Prozent

Wer eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung vor Ende 2028 freiwillig austauscht, bekommt zusätzlich 20 Prozent. Dieser Bonus ist der stärkste Anreiz, jetzt schon umzusteigen, statt auf den Defekt zu warten. Nach 2028 sinkt der Bonus schrittweise ab.

Einkommens-Bonus: 30 Prozent

Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten weitere 30 Prozent Förderung. Diese Staffelung soll sicherstellen, dass der Heizungstausch auch für Haushalte mit geringeren Einkommen finanziell tragbar bleibt.

Maximum: 70 Prozent Zuschuss

Die Boni lassen sich kombinieren, jedoch ist die Gesamtförderung auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Wer beispielsweise eine 25 Jahre alte Gasheizung tauscht und ein Einkommen unterhalb der Grenze nachweist, erreicht diese Maximalförderung. In der Praxis bedeutet das: Eine Wärmepumpen-Installation im Wert von 25.000 Euro kostet Sie dann netto noch 7.500 Euro.

KfW-Ergänzungskredit

Zusätzlich zum Zuschuss können Sie den zinsverbilligten Ergänzungskredit 358 der KfW in Anspruch nehmen, um den verbleibenden Eigenanteil zu finanzieren. Über unseren Energieberatungspartner begleiten wir Sie durch Antragstellung und Nachweise, sodass keine Förderchance verloren geht.

Heizungstausch in Hannover: So läuft er ab

Ein Heizungstausch klingt nach großem Aufwand. Mit der richtigen Planung ist er weit weniger belastend, als viele Eigentümer befürchten. Von der ersten Idee bis zur fertigen Anlage begleiten wir Sie durch alle Schritte. Ein fester Ansprechpartner koordiniert das Projekt und alle beteiligten Gewerke.

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    Kostenlose Erstberatung und Gebäudecheck

    Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die aktuelle Heizsituation an und besprechen, welche Lösung zu Ihrem Haus und Ihren Vorstellungen passt. Kein Druck, keine Verkaufsgespräche.

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    Heizlastberechnung und Angebot

    Wir berechnen die tatsächliche Heizlast Ihres Gebäudes nach DIN EN 12831 und planen die Anlage exakt auf diesen Wert. Das Angebot erhalten Sie schriftlich und verständlich, ohne versteckte Kosten.

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    Förderantrag

    Gemeinsam mit unserem Energieberatungspartner stellen wir den BEG-Antrag bei der KfW, bevor der Liefervertrag unterschrieben wird. Die Förderzusage liegt in der Regel innerhalb weniger Wochen vor.

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    Installation durch unser Team

    Die eigentliche Installation dauert je nach System ein bis drei Tage. Wir arbeiten sauber, halten uns an feste Uhrzeiten und räumen am Ende des Tages auf. Im Einfamilienhaus bleibt die Heizung in der Regel höchstens einen Tag außer Betrieb.

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    Hydraulischer Abgleich und Übergabe

    Wir führen den gesetzlich vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich durch, dokumentieren ihn und übergeben die fertige Anlage. Sie lernen die Bedienung und wir klären offene Fragen. Für die spätere Wartung sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner.

Was kostet der Heizungstausch in Hannover?

Die Frage nach den Kosten lässt sich seriös nur nach einem Vor-Ort-Termin beantworten, weil Gebäudesituation, vorhandene Rohrführung und Heizflächen jede Rechnung anders machen. Als grober Rahmen: Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe für ein freistehendes Einfamilienhaus kostet in der Regel zwischen 22.000 und 35.000 Euro inklusive Einbau und Warmwasserspeicher. Hybridlösungen liegen je nach Kombination zwischen 18.000 und 28.000 Euro. Ein Fernwärme-Anschluss ist meist deutlich günstiger in der Anschaffung, enthält aber laufende Grundgebühren.

Entscheidend ist, diese Bruttokosten mit der Förderung und den späteren Betriebskosten zu verrechnen. Eine moderne Wärmepumpe braucht deutlich weniger Strom, als viele Eigentümer erwarten, vorausgesetzt, sie ist korrekt dimensioniert und die Flächenheizung sauber hydraulisch abgeglichen. Genau das ist unser Fachgebiet.

Transparente Kalkulation in der Erstberatung

Wir rechnen Ihnen bei der Erstberatung konkret vor, was Ihre individuelle Lösung inklusive Förderung und zu erwartender Betriebskosten kosten würde, und vergleichen sie mit den Folgekosten Ihrer aktuellen Heizung. Jetzt Termin anfragen.

Häufige Fragen zum Heizungsgesetz

Die Fragen, die uns Kunden in Hannover am häufigsten stellen. Weitere Antworten finden Sie in unserer FAQ-Übersicht.

Nein. Das Heizungsgesetz (GEG) schreibt keinen Zwangstausch funktionierender Heizungen vor. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien gilt erst, wenn Ihre Heizung irreparabel defekt ist oder Sie sie freiwillig ersetzen. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Wärmepumpen (Luft/Wasser oder Sole/Wasser) erfüllen die Anforderung in fast allen Fällen. Hybridheizungen aus Wärmepumpe und Gas-Brennwert sind ebenfalls zulässig, wenn der Anteil erneuerbarer Energien mindestens 65 Prozent beträgt. Weitere konforme Optionen: Fernwärme-Anschluss, Pellet- und Biomasseheizung sowie Solarthermie in Kombination mit anderen Systemen.
Über das Bundesförderungsprogramm Effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten. Hinzu kommt ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent, wenn Sie eine Öl- oder Gasheizung bis Ende 2028 austauschen. Einkommensschwache Haushalte erhalten zusätzlich bis zu 30 Prozent Extra-Förderung. Die maximale Gesamtförderung liegt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Landeshauptstadt Hannover muss als Großstadt bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Dieser Plan legt fest, welche Stadtteile künftig mit Fernwärme, Wasserstoffnetz oder dezentralen Lösungen wie Wärmepumpen versorgt werden sollen. Erst wenn der Plan vorliegt, gelten die vollen GEG-Vorgaben auch für Bestandsgebäude in den betroffenen Gebieten.
Die eigentliche Installation dauert je nach Gebäudesituation ein bis drei Tage. Hinzu kommt die Planungsphase mit Heizlastberechnung, Angebot und Förderantrag, die wir gemeinsam mit Ihnen in etwa zwei bis vier Wochen abwickeln. Wir koordinieren alle Gewerke und halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.
Ja. Der hydraulische Abgleich ist nach GEG beim Einbau einer neuen Heizung vorgeschrieben und zwingende Voraussetzung für die BEG-Förderung. Wir führen ihn als festen Bestandteil jeder Heizungsinstallation durch und dokumentieren ihn ordnungsgemäß für Ihren Förderantrag.

Ihr Fachbetrieb für das Heizungsgesetz in Hannover

Demir Sanitärtechnik ist seit 2006 in Hannover ansässig. Wir sind Mitglied der SHK-Innung Hannover, Eintrag in der Handwerkskammer, und als enercity Profipartner zertifiziert für Projekte im Rahmen der regionalen Energiewende. Unser siebenköpfiges Team besteht aus fest angestellten Fachkräften, keine Subunternehmer und keine Kettenbetriebe. Ein Ansprechpartner führt Ihr Projekt vom ersten Gespräch bis zur Inbetriebnahme.

Wir beraten auf Deutsch, Türkisch und Russisch, arbeiten in ganz Hannover und im Umland und decken das komplette SHK-Spektrum ab, von der Heizung über Sanitär und Klima bis zur Solarthermie. Auf unserer Referenzen-Seite finden Sie Beispiele bereits umgesetzter Projekte und echte Google-Bewertungen unserer Kunden.

Das Heizungsgesetz ist kein Schrecken, wenn es gut vorbereitet angegangen wird. Sprechen Sie uns an. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

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